Pronats-Tagung in Bonn 2. - 4.12.2001

Erfassen die internationalen Konventionen zum Schutz der Kinder die gesellschaftlichen Realitäten?

Vortragsreihe von Dr. Manfred Liebel in Luxemburg am 14.5.2002

Im UNICEF-Bericht Zur Situation der Kinder in der Welt 1996 wird das Kind als eigenständiges Individuum anerkannt. Die Konvention schreibt fest, dass das Kind eine eigene, gegenüber Eltern und Erziehungsberechtigten abgegrenzte Identität verfügt, und dass die Gemeinschaft die Pflicht hat diese Identität zu schützen und es dem Kind zu ermöglichen, sich in Fragen wie Vormundschaft oder Sorgerecht auch zu behaupten.

Krankt somit die öffentliche Debatte um Kinderarbeit und Kinderrechte heute noch immer daran, dass die Sicht und die Erfahrung der sich organisierenden arbeitenden Kinder zu wenig berücksichtigt werden? Pro-Nats, ein Initiativkreis gegen Ausbeutung und für die Stärkung arbeitender Kinder, unter der Leitung der Projektgruppe Kinderarbeit an der Technischen Universität Berlin, hatte im letzten Dezember zu einer Tagung in Bonn geladen um dieser Frage nachzugehen. Dr. Manfred Liebel, Professor für Soziologie an der TU Berlin, Schwerpunkt Internationale Kindheits- und Jugendforschung, sprach im Mai zum Thema Kinderarbeit in Luxemburg.

Sollen in der Kinderrechtspraxis arbeitende Kinder als soziale Subjekte gesehen werden, die die Möglichkeit zur Partizipation haben müssen? In den Tagungen wurde darauf hingewiesen, dass bislang die Kinderrechtspolitik internationaler Organisationen sich weitgehend an dem westlich-bürgerlichen Kindheitskonzept orientiert und dass den kulturellen und sozialen Kontexten der Arbeit von Kindern in den verschiedenen Regionen der Welt zu wenig Rechnung getragen wird.

In neueren Stellungnahmen der ILO (International Labour Organisation) ist der Blick auf die Kinderarbeit jedoch differenzierter geworden. Die ILO unterscheidet zwischen child labour, eine für die Kinder schädliche, also zu verbietende Arbeit, und child work, eine tolerierbare, also nicht ausdrücklich verbotene Tätigkeit der Kinder. Child work ist reproduktiv, wird zu Hause verrichtet, ist unbezahlt, ist geringfügig und mit Schulbesuch verbunden. Child labour dagegen, ist eine produktive Arbeit, die außerhalb und für andere verrichtet wird; sie ist bezahlt, geschieht in großem Maßstab und verhindert den Schulbesuch. Die Perspektive der ILO bleibt die vollständige Abschaffung der Kinderarbeit. Augenblicklich wird stärker auf die Bedingungen geachtet, unter denen die Kinder arbeiten, um auf diese Weise ausbeuterische von nicht-ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit zu unterscheiden und somit durch Aktionsprogramme gegen die gefährlichen Formen der Kinderarbeit vorgehen zu können. UNICEF vertritt eher Unterscheidungen, die auf einer Aufstellung von White Ben (1995) beruhen: White Ben unterscheidet zwischen nicht tolerierbarer Arbeit (Arbeit, die nicht humanisiert werden kann), schädlicher und gefährlicher Arbeit, neutraler Arbeit und schlussendlich positiver und vorteilhafter Arbeit. Einen ähnlichen Versuch, die Kinderarbeit differenzierter zu erfassen und zu bewerten, ist das sogenannte Balance Model (Hobbs/McKechnie 1997). Auf der negativen Seite (costs) werden als mögliche Kriterien genannt: Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit, Begrenzung der freien Zeit, Behinderung der Bildung, instrumentalistische Orientierungen, Einschränkung des Kontakts zu Eltern und Gleichaltrigen. Auf der positiven Seite (benefits) werden genannt: Förderung der Autonomie und des Vertrauens in die eigene Kraft, Erwerb wirtschaftlicher Kenntnisse, Arbeitserfahrung.

Unserm Kindheitsmodell liegt die Auffassung zugrunde, dass die Kinder ein besseres Leben hätten, wenn sie nicht arbeiten würden. Dieses Modell vernachlässigt kulturelle Traditionen, in denen die Kinder vornehmlich durch Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben sozialisiert und gebildet werden. Diese Traditionen sind in vielen Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas weiterhin lebendig und bilden oft das Ferment für die heute aus Gründen der Existenzsicherung wiederbelebten oder neu entstehenden Arbeitsformen und Überlebensstrategien.

Lange bevor die internationalen Organisationen (in den 80er Jahren) eine differenziertere Haltung der Kinderarbeit gegenüber einnahmen, entstanden in verschiedenen Regionen des Südens, in Lateinamerika, in Afrika, in Indien, soziale Bewegungen und Organisationen arbeitender Kinder. Sie basieren auf dem Partizipationsrecht der Kinder und berufen sich insbesondere auf die Rechte, die in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt sind. Sie kämpfen, unter anderem, für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, für bessere Gesundheitsbedingungen, für Möglichkeiten, sich versammeln zu können, um in ihrem Leben selbst die Protagonisten zu sein und in unseren Gesellschaften als soziale Subjekte anerkannt zu werden. Sie wollen Respekt und Sicherheit für sich und die Arbeit, die sie leisten.

So entstand in Indien Anfang der 80er Jahre Bhima Sangha, eine Gewerkschaft arbeitender Kinder. Zur Zeit erreicht Bhima Sangha in Bangalore und in sechs weiteren Distrikten von Karnataka ungefähr 13.000 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und achtzehn Jahren. In der Stadt sind die Hälfte der Mitglieder Mädchen. Auf dem Land sind proportional mehr Mädchen organisiert, weil Jungen auf der Suche nach Arbeit eher fortgehen. Bhima Sangha hat demokratische Strukturen eingeführt, mit Ähnlichkeit zu kommunalpolitischen Strukturen. 1996 war Bhima Sangha mit CWC (the Concerned for Working Children) Gastgeber des Ersten Internationalen Treffens Arbeitender Kinder in Kundapur, und ist Gründungsmitglied des Internationalen Komitees der Bewegung Arbeitender Kinder. Bhima Sangha vertritt eine eindeutige Position bezüglich Bildung und Arbeit: die internationale Wirtschaftsordnung zwingt Kinder zu arbeiten. Solange die Ursache des Elends, also die Armut arbeitender Kinder, ihrer Familien und Gemeinden nicht abgeschafft ist, muss Arbeit von Kindern unter sicheren Arbeitbedingungen erlaubt sein. Die Arbeit muss die Bedürfnisse der Kinder respektieren. Die Kinder müssen die Möglichkeit haben, zur Schule zu gehen, Freizeit zu haben und eigene Fähigkeiten und Interessen auszuprobieren. Da die Kinder am besten wissen, mit welchen Problemen sie auf der Arbeit konfrontiert werden, sind sie bei der Problembenennung und Entwicklung von Lösungsansätzen zu beteiligen. Die Schule sollte so gestaltet sein, dass sie der Situation und den Erfahrungen der arbeitenden Kindern inhaltlich und zeitlich entspricht. Sie sollte die Kinder auf einen Arbeitsplatz vorbereiten und sie fördern, Träger sozialer Veränderung zu werden.

Solche Bildungsansätze haben eine längere Tradition in Indien. Rabindranath Tagore und Mahatma Gandhi entwickelten Bildungskonzeptionen, in denen handwerkliche und landwirtschaftliche Arbeit einen wichtigen Platz einnehmen. In Gandhis autonomen Dorfrepubliken sollten handwerkliche Tätigkeiten die Bildungseinrichtungen finanziell und materiell selbst versorgen. Um das jeweils praktizierte Handwerk wurden Unterrichtsfächer gruppiert, die miteinander interdisziplinär verbunden waren. Für Gandhi bedeutete ein unabhängiges Bildungsrecht ein Mittel zur Befreiung. Mittels produktiver Arbeit zu lernen, stärkte das Selbstvertrauen der Kinder, denn sie konnten ihre Bildung mit der eigenen Produktion bezahlen.


Quellennachweise:
Manfred Liebel, Bernd Overwien, Albert Recknagel (Hg.): Was Kinder könn(t)en, IKO-Verlag
Manfred Liebel, Bernd Overwien, Albert Recknagel (Hg.): Arbeitende Kinder stärken, IKO-Verlag
Manfred Liebel: Kindheit und Arbeit, IKO-Verlag